UmgrStG: Art IV
Unter Art IV fällt auch
die Gründung einer Mitunternehmerschaft durch die Beteiligung einer Person am Handelsgewerbe einer natürlichen oder juristischen Person als atypisch stiller Gesellschafter undUmgrStG: Art IV
Unter Art IV fällt auch
die Gründung einer Mitunternehmerschaft durch die Beteiligung einer Person am Handelsgewerbe einer natürlichen oder juristischen Person als atypisch stiller Gesellschafter und