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Steuerbescheid als Werbefläche

SteuerrechtRdW 1993, 161 Heft 5 v. 1.5.1993

Was auf Steuerbescheiden der Bundesfinanzverwaltung undenkbar erscheint, kommt auf Steuerbescheiden im Gemeindebereich durchaus vor - Werbung am Steuerbescheid.

So wird die Vorderseite des Grundsteuerbescheides einer Stadtgemeinde zu einem Viertel als Werbefläche verwendet, wobei Werbung für die örtliche Sparkasse gemacht wird. Aber nicht nur Grundsteuerbescheide, auch

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