Das steuerlich anerkannte Tagesgeld ist zu hoch und übersteigt den tatsächlichen Verpflegungsmehraufwand um 50 %. Das ist die Auffassung des OGH zur Ermittlung des Einkommens als Grundlage des Unterhaltsanspruchs.
Das steuerlich anerkannte Tagesgeld ist zu hoch und übersteigt den tatsächlichen Verpflegungsmehraufwand um 50 %. Das ist die Auffassung des OGH zur Ermittlung des Einkommens als Grundlage des Unterhaltsanspruchs.