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OGH: Tagesgeld unangemessen hoch

SteuerrechtW. D.RdW 1993, 157 Heft 5 v. 1.5.1993

Das steuerlich anerkannte Tagesgeld ist zu hoch und übersteigt den tatsächlichen Verpflegungsmehraufwand um 50 %. Das ist die Auffassung des OGH zur Ermittlung des Einkommens als Grundlage des Unterhaltsanspruchs.

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