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Begriff des leitenden Angestellten gem ArbVG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1993, 154 Heft 5 v. 1.5.1993

ArbVG § 36 Abs 2 Z 3

Für die Zuordnung zu den leitenden Angestellten iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG ist vor allem die Entscheidungsbefugnis im personellen Bereich maßgeblich, weil sie den Interessengegensatz zu den übrigen Belegschaftsmitgliedern bewirkt, der dieser Ausnahmebestimmung zugrundeliegt.

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