KO idF vor 1. 7. 2010 § 25
Im Falle des besonderen Kündigungsschutzes nach dem MSchG bleiben ungeachtet des vorzeitigen Austrittes Schutzzweck und geschütztes Gut weiterhin bestehen, so daß eine Berechnung der Ersatzansprüche auf der Grundlage des geschützten Zeitraumes nicht nur gerechtfertigt, sondern zur Erreichung des gesetzlichen Schutzzweckes auch erforderlich ist.