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Aufkündigung der treuhändigen Beteiligung an einer Publikums-KG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 147 Heft 5 v. 1.5.1993

ABGB § 879 Abs 3

Bei Beteiligung an einer Publikums-KG über eine Treuhänderin, die alleinige Kommanditistin der Publikums-KG ist, hat die Aufkündigung der Beteiligung und des Treuhandverhältnisses gegenüber der Treuhänderin zu erfolgen. Eine entsprechende Bestimmung in den AGB (hier: des Hausanteilscheins) über diese Beteiligung führt nicht zu einer gröblichen Benachteiligung der Anleger.

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