Der VwGH hat mit dem Erk vom 2. 7. 1992, 90/16/0167 (verstärkter Senat) eine jahrzehntelange Rechtsprechung bezüglich der erbschaftssteuerrechtlichen Erfassung der Erbschaftsschenkung aufgegeben. Nach Auffassung des VwGH soll nämlich die Erbschaftsschenkung nunmehr sowohl erbschaftssteuerpflichtig als auch schenkungssteuerpflichtig sein. Bisher war ständige Judikatur des VwGH, daß beim (sein Erbrecht) Verschenkenden kein erbschaftssteuerpflichtiger Erwerb vorliegt, wenn die Ausschlagung (Abtretung) vor Abgabe der Erbserklärung erfolgt, wohl aber eine Schenkung iS § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG seitens des Erben an den Bedachten.