Der Erblasser hinterläßt Sachwerte im Werte von 2 Mio S und Sparbücher im Werte von 1 Mio S. Das Testament lautet: „Erbe ist mein Sohn, meiner Nichte vermache ich 500.000 S“.
Die Sparbucheinlage ist seit der „Endbesteuerung“ von der ErbSt befreit. - Ist deshalb auch das Geldvermächtnis bei der Nichte befreit, weil es im Sparbuch Deckung findet?