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Betriebsstillegung und Behaltepflicht

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1993, 116 Heft 4 v. 1.4.1993

BAG § 18

Bei Stillegung des Betriebes entfällt die Weiterverwendungsverpflichtung des Lehrberechtigten erst dann, wenn ihm diese gem § 18 Abs 3 BAG erlassen wurde. Bei Unmöglichkeit der Weiterverwendung im erlernten Beruf infolge Betriebsstillegung ist ein vorzeitiger Austritt des Lehrlings wegen ihrer Verweigerung nicht gerechtfertigt; es können lediglich Ansprüche iSd § 1155 ABGB vorliegen.

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