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Die Unterbringung des einzigen WC's im Badezimmer einer Wohnung verhindert den zeitgemäßen Standard des Badezimmers nicht; Bindung des Gerichtes an das auf Feststellung einer bestimmten Ausstattungskategorie gerichtete Begehren

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 108 Heft 4 v. 1.4.1993

MRG: § 16 Abs 2 Z 1 u Z 2, § 37 Abs 1 Z 8

BauO: § 90

Bei der Beurteilung, ob eine Badegelegenheit dem zeitgemäßen Standard entspricht, ist auf die Förderungsrichtlinien, die Bestimmungen der Bauvorschriften und die örtlich geltenden Maßstäbe (Verkehrsauffassung) Bedacht zu nehmen. „Bedachtnehmen“ bedeutet die Berücksichtigung aller dieser Beurteilungskriterien in ihrem Zusammenspiel, nicht aber die Prävalenz eines von ihnen ohne Rücksicht auf die anderen, mag es auch im Regelfall so sein, daß die Bestimmungen der BauO den Mindeststandard angeben, der nicht unterschritten werden darf. Das gilt aber nicht für die Unterbringung von Badegelegenheit und (einzigem) WC in einem Raum.

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