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Rückstellung für die Buchung laufender Geschäftsfälle des Vorjahres

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 96 Heft 3 v. 1.3.1993

EStG § 6 Z 3

Die Verpflichtung, laufende Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Wirtschaftsjahres zu verbuchen, ist kein unselbständiger Teil der Verpflichtung zur Erstellung des Jahresabschlusses. Sie berechtigt aber zur Bildung einer eigenständigen Rückstellung in der Steuerbilanz.

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