EStG: § 10
Die Voraussetzungen der Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages durch einen Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind im EStG 1972 und 1988 inhaltlich gleich geregelt.
Gem § 10 Abs 10 EStG 1988 darf ein Investitionsfreibetrag nur für jene Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die in einem besonderen Verzeichnis ausgewiesen werden. Wird dieses Verzeichnis nicht mit der Steuererklärung vorgelegt, so gilt für die zu setzende Nachfrist § 9 Abs 3 letzter Satz.