ABGB §§ 1438 ff
JN § 96 Abs 1
Es widerspricht nicht prozeßökonomischen Grundsätzen, daß eine Aufrechnungseinrede im Fall eines vereinbarten Aufrechnungsverbotes zwar mittels Widerklage, nicht aber mit einer prozessualen Aufrechnungseinrede geltend gemacht werden kann. Darin, daß über die Hauptforderung unabhängig vom Bestand der Gegenforderung entschieden wird, liegt der wesentliche Sinn des vertraglichen Kompensationsausschlusses, weil dadurch das Verfahren über die Hauptforde-