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Schadenersatzpflicht des Unterbestandgebers gegenüber dem Unterbestandnehmer

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 73 Heft 3 v. 1.3.1993

ABGB §§ 1094, 1098, 1295, 1304

ZPO § 568

Der Unterbestandvertrag verpflichtet den Unterbestandgeber, dem Unterbestandnehmer die Benützung des Bestandobjektes zu ermöglichen. Dem Untermieter stehen nach bürgerlichem Recht dieselben Rechte gegenüber seinem Vertragspartner (Hauptbestandnehmer) zu wie einem Hauptbestandnehmer.

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