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Mahnkostenersätze Teil der Versicherungsleistung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 54 Heft 2 v. 1.2.1993

UStG § 6 Z 9 lit c

Mahnkostenersätze, die ein Versicherungsunternehmen in Rechnung stellt, teilen nach dem Prinzip der Maßgeblichkeit der Hauptleistung die umsatzsteuerliche Behandlung des Entgelts für die Gewährung von Versicherungsschutz. Sie fallen daher ebenfalls unter die unechte Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Z 9 lit c UStG.

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