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Kein Abflußprinzip für Werbungkosten im Zusammenhang mit einmaligen sonstigen Einkünften

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 54 Heft 2 v. 1.2.1993

EStG § 19, § 29 Z 3

Werbungskosten sind bei den Einkünften aus einmaligen Leistungen (iSd § 29 Z 3 öEStG) auch dann im Jahr des Zuflusses abziehbar, wenn sie vor diesem Jahr angefallen sind oder nach diesem Jahr mit Sicherheit anfallen werden.

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