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Auskunftspflicht des Masseverwalters bei Veräußerung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 43 Heft 2 v. 1.2.1993

ABGB § 1063

KO idF vor 1. 7. 2010 § 14

Wurde vertraglich vereinbart, daß der Käufer alle Informationen zur Durchsetzung des verlängerten Eigentumsvorbehaltes des Verkäufers erteilt, ist auch der Masseverwalter im Konkurs des Käufers zur Auskunfterteilung verpflichtet, weil der vertragliche - von § 14 KO nicht betroffene - Informationsanspruch nicht nur zur Durchsetzung eines Aus- oder Absonderungsrechtes besteht und das Rechtsschutzbedürfnis nicht schon dadurch wegfällt, daß ein modus für die Vorausabtretung nicht gesetzt wurde.

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