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Pensionsrückstellungen für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1993, 27 Heft 1 v. 1.1.1993

EStG: § 14

Die Bestimmungen des § 14 Abs 7 EStG 1988 ermöglichen eine Rückstellungsbildung für Pensionszusagen auch für andere Personen als Dienstnehmer. Auf das Ausmaß der Beteiligung des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers kommt es nicht an. § 14 EStG 1988 ist daher auch für Pensionszusagen an einen zu 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer anwendbar.

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