EStG: § 14
Die Bestimmungen des § 14 Abs 7 EStG 1988 ermöglichen eine Rückstellungsbildung für Pensionszusagen auch für andere Personen als Dienstnehmer. Auf das Ausmaß der Beteiligung des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers kommt es nicht an. § 14 EStG 1988 ist daher auch für Pensionszusagen an einen zu 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer anwendbar.