EStG: § 4 Abs 4, § 20
Das Einkommensteuergesetz zählt freiwillige Zuwendungen (Spenden) ausdrücklich zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben. Eine gesetzliche Ausnahme von diesem Abzugsverbot besteht im Bereich der Spenden für Wissenschaft und Forschung, wie zB Zuwendungen an Hochschulen.