Die Anhebung der Kapitalertragsteuer von 10 % auf 22 %, die Einführung einer Option auf einen freiwilligen Steuerabzug für Altemissionen sowie die Möglichkeit der Abgabe einer Befreiungserklärung für Einlagen im Betriebsvermögen wirft für den Anleger eine Reihe von Übergangsfragen auf, die mitunter rasche Dispositionen erfordern können. Im folgenden werden daher die wesentlichsten im neuen KESt-Erlaß getroffenen Aussagen dargestellt: