ArbVG §§ 57, 66 Abs 8, 68 Abs 3
Der Schutz des Vertrauens des Betriebsinhabers in Erklärungen des Betriebsratsvorsitzenden erstreckt sich grundsätzlich auch auf Wissenserklärungen (hier: Mitteilung des Rücktrittsbeschlusses des früheren Betriebsrates durch den Betriebsratsvorsitzenden des neu gewählten Betriebsrates).