ABGB § 863
Die Kündigung einer unzulässigen Betriebsvereinbarung (hier: Gehaltsregelung) durch den Arbeitgeber hat jedenfalls dann keine Wirkung auf eine zum Inhalt der Arbeitsverträge gewordene Regelung, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat davon ausgegangen sind, daß es sich um keine verbindliche Betriebsvereinbarung gehandelt hat.