In vielen technischen Berufen reicht eine einschlägige Schul- oder Universitätsausbildung nicht aus, um die Anforderungen der vereinbarten Tätigkeit zu erfüllen. Wenn die ergänzende Schulung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses im Betrieb selbst erfolgt und über das gewöhnliche „training on the Job“1) hinausgeht, so besteht ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach Abschluß der Ausbildung für eine gewisse Zeit im Betrieb zu halten und damit die Kosten dieser Ausbildung wieder dem Betrieb zuzuführen.