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Spezialvollmacht für Aufgabe von Mietrechten durch Aufhebungsvertrag nötig?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 11 Heft 1 v. 1.1.1993

ABGB §§ 1006, 1008, 1090

Die einvernehmliche Auflösung eines Mietvertrages ist kein unentgeltliches Geschäft, weil sie für beide Teile die Befreiung von Pflichten zur Folge hat; sie ist daher als Akt der Vermögensverwaltung durch eine allgemeine Vollmacht gedeckt, einer Spezialvollmacht bedarf es daher nicht, auch wenn die Mietrechte dadurch aufgegeben werden.

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