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Rückwirkung des Liebhaberei-Ausschlusses bei der Umsatzsteuer

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1993, 385 Heft 12 v. 1.12.1993

EStG: § 2

L-VO: § 6

Aufgrund des § 6 der Liebhabereiverordnung BGBl Nr 33/1993 (im folgenden L-VO) kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen iSd § 1 Abs 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Der Betrieb eines Hotels fällt eindeutig unter § 1 Abs 1 der Verordnung und ist daher umsatzsteuerrechtlich nicht als Liebhaberei einzustufen.

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