MG: § 19 Abs 2 Z 15
MRG §§ 18, 19, 30 Abs 1
Unter den Voraussetzungen des § 18 Abs 1 MRG ist auch im Falle eines bloß kündigungsgeschützten, aber nicht der Mietzinsbildung des MRG unterworfenen Bestandverhältnisses dem Vermieter ein Anspruch auf Anhebung des frei vereinbarten Mietzinses zuzugestehen.