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Entlassung nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1993, 341 Heft 11 v. 1.11.1993

AngG § 27

ArbVG § 106 Abs 2

Soll die in der Verhängung einer Disziplinarstrafe durch eine Disziplinarkommission liegende einseitige Rechtsgestaltung (hier: Ausspruch der Entlassung) nur dann ausgeübt werden können, wenn der Arbeitnehmer die ihm angelasteten Verfeh-

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