ABGB § 863
Durch regelmäßige vorbehaltlose Erhöhungen der Gehälter der Arbeitnehmer um jenen Prozentsatz, um den die Gehälter öffentlich Bediensteter angehoben wurden, wird eine betriebliche Übung begründet, die geeignet ist, zu einer entsprechenden Ergänzung der einzelnen Arbeitsverträge zu führen.