ABGB §§ 901, 1063
KSchG § 18
Im Rahmen des drittfinanzierten Kaufes erwirbt der Finanzierer bei der Darlehenskonstruktion nicht nur die einwendungsbehaftete Kaufpreisforderung, sondern auch einen selbständigen Aufwandsersatzanspruch, der neben den Zinsen und Kreditgebühren auch die ratenweise Rückzahlung der an den Verkäufer geleisteten Zahlung umfaßt. Gegen diesen stehen dem Käufer Einwendungen unter den Voraussetzungen des § 18 KSchG zu.