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Verspätete Annahme eines Vergleichsvorschlages durch einen Rechtsanwalt

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 303 Heft 10 v. 1.10.1993

ABGB § 862

Die im Wege der Korrespondenz erklärte Annahme eines unbefristeten schriftlichen Vergleichsvorschlages erst mehr als 30 Tage nach seiner Erstellung ist zwischen Wiener Rechtsanwälten iSd § 862 ABGB als verspätet anzusehen.

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