BAO § 22
EStG § 23 Z 2
Vermietet der Komplementär einer KG die ihm gehörige Liegenschaft nicht direkt, sondern über Zwischenschaltung einer GmbH (Mieter und Untervermieter) an die KG, so führt die damit verbundene Zielsetzung der Vermeidung des Entstehens von Sonderbetriebsvermögen zur Annahme eines Mißbrauchstatbestandes.