UStG § 4 Abs 7
1. Mehrere Anwälte können entweder als Anwaltsgemeinschaft nach außen in Erscheinung treten oder lediglich eine nicht nach außen hin durch Erbringung von Leistungen in Erscheinung tretende Regie- oder Kostengemeinschaft begründen. Im ersten Fall ist die Gemeinschaft Unternehmer, im zweiten Fall kommt jedem Gemeinschaftsmitglied Unternehmerstellung zu.