EStG § 24
UmgrStG Art V
Die von der Rsp zur Realteilung entwickelten Grundsätze gelten nicht nur bei Teilbetrieben, sondern auch bei Einzelwirtschaftsgütern. In die Realteilung sind nicht nur die positiven, sondern auch die negativen Wirtschaftsgüter einzubeziehen. Entsprechen die Summen der Buchwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter nicht der bisherigen Höhe der Kapitalkonten, sind die Kapitalkonten den Summen der Buchwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter anzupassen.