EStG § 34
Die sittliche Pflicht der Eltern zur Unterstützung von Kindern, die finanziell in Bedrängnis gekommen sind, hängt auch von den Ursachen für die Zahlungsschwierigkeiten ab. Liegt die Ursache in schicksalshaften Ereignissen, so wird eine Beistandspflicht auf angemessene Art und in angemessenem Ausmaß bestehen. Eine zu einer außergewöhnlichen Belastung führende sittliche Beistandspflicht besteht hingegen