EStG § 4 Abs 3
UStG § 12
Nicht jeder Goldankauf eines Zahnarztes muß zur Anerkennung des Kaufpreises als Betriebsansgabe führen. Vielmehr könnte es sich im Einzelfall auch um eine - allenfalls spekulative - private Vermögensanlage handeln. Die Beschaffung eines Goldvorrates zur Deckung des Zahngoldbedarfs für 19 Jahre ist ungewöhnlich. Kann der StPfl diese ungewöhnliche Gestaltung nicht in die Richtung aufklären, daß aus besonderen Gründen eine betriebliche Veranlassung für eine solche Vorgangsweise gegeben war, so ist die abgabenbehörd-