EStG: §§ 16, 27
Kosten der Verwaltung ertragbringender Kapitalanlagen sind grundsätzlich abzugsfähige Ausgaben (Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen). Dazu zählen ua Reisekosten des Aktionärs zur Hauptversammlung der AG zur Geltendmachung der Gesellschafterrechte (vgl Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Anm 47 zu § 16).