AVBV: Art 4 I 3
HfKD JGS 1838/277
Ein wissentliches Abweichen vom Gesetz bzw eine sonstige wissentliche Pflichtverletzung iSd Art 4 I der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVBV), die zum Ausschluß des Versicherungsschutzes führt, liegt beim Bewußtsein der Rechtswidrigkeit der Handlungsweise vor; es genügt also die Kenntnis des Umstandes, daß das Verhalten von Gesetz, Vorschrift etc abweicht. Es besteht daher kein Versicherungsschutz für einen Rechtsanwalt, der im Zuge einer Zwangsversteigerung namens seines Mandanten einem Hypothekargläubiger, dessen Forderung bei einem unter einem gewissen Betrag liegenden - im Interesse des Mandanten als Käufer niedrigen - Meistbot nicht gedeckt ist, eine Zahlung zusagt, um diesen vom Mitbieten abzuhalten.