EStG § 15 Abs 2
Die Zurverfügungstellung eines (mit einer Firmenaufschrift versehenen) Dienstfahrzeuges, in dem sich auch eine technische Ausrüstung befindet, für Fahrten zwischen Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte führt auch dann zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, wenn der Arbeitnehmer (hier: Techniker) das Kraftfahrzeug wegen Sondereinsätzen jederzeit zur Verfügung haben muß.