AngG § 27 Z 1
Gibt ein leitender Angestellter die aus seinem Einblick in geschäftliche Unterlagen gewonnene Information über eine beabsichtigte Betriebsschließung an die Hausbank des Arbeitgebers unter gleichzeitiger Erkundung der Kreditmöglichkeiten für die Gründung eines eigenen Unternehmens in derselben Branche weiter, so ist dieses Verhalten geeignet, das Vertrauen des Arbeitgebers zu erschüttern.