Gem § 291 a EO idF BGBl 1991/628 hängt die Höhe des allgemeinen Grundbetrages davon ab, ob und in welchem Ausmaß ein Arbeitnehmer Urlaubs- und Weihnachtssonderzahlungen erhält. Die Angestelltenkollektivverträge - berücksichtigt werden die des Handels, des Gewerbes sowie der RKV Industrie - kennen Vertreter, die nur Anspruch auf Provisionen haben, und Vertreter, die durch Fixum und Provision entlohnt werden.