Mit Urteil vom 26. Februar 1992 nahm der OGH zu den Rechtswirkungen der ungerechtfertigten Entlassung einer ANin Stellung, die dem besonderen Entlassungsschutz nach § 12 MutterschutzG (MSchG) unterliegt1).
Mit Urteil vom 26. Februar 1992 nahm der OGH zu den Rechtswirkungen der ungerechtfertigten Entlassung einer ANin Stellung, die dem besonderen Entlassungsschutz nach § 12 MutterschutzG (MSchG) unterliegt1).