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Familienbesteuerung weiterhin verfassungswidrig?

SteuerrechtErnst SwobodaRdW 1992, 225 Heft 6 v. 1.6.1992

Vor kurzem hat der VfGH mit dem aufsehenerregenden Erk 12. 12. 1991, G 188, 189/91 sowie G 290/91 (RdW 1991, 369 und RdW 1992, 91) die Wortfolge „und gleichen Familienstandes“ in § 34 Abs 2 EStG 1972 und EStG 1988 sowie § 34 Abs 7 EStG 1988 als gleichheitswidrig aufgehoben.

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