Vor mehr als 20 Jahren wurde in Deutschland zum Problem der steuerlichen Auswirkungen der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung von Schachtelbeteiligungen ein umfangreicher Expertenstreit geführt, der letztlich durch den BFH im Jahr 1972 (unter Berufung auf Vorjudikatur des RFH und BFH) zugunsten deren steuerlichen Wirksamkeit entschieden wurde. Dieser Vorgang hat in Österreich zunächst nur geringen Widerhall gefunden und wurde erst in letzter Zeit sowohl in der Praxis wie auch in der Literatur releviert. Vor allem durch den Umbau des § 10 KStG von einer Schachtelbegünstigung zu einer allgemeinen Beteiligungsertragsbefreiung ist die Bedeutung dieses Problems über den Konzernbereich hinausgewachsen. Die bisherigen österreichischen Veröffentlichungen berufen sich im wesentlichen auf die deutsche Judikatur, übersehen dabei aber mE, daß zwischen der österreichischen und der deutschen Rechtslage zwar kleine, aber bedeutungsvolle Unterschiede bestehen bzw bestanden haben und daß der BFH von einer sehr formalen Betrachtungsweise ausgegangen ist. In jüngster Zeit hat der VwGH mit seinem zum KStG 1966 ergangenen Erk 10. 12. 1991, 89/14/0064, die ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung als steuerwirksam anerkannt. Doralt hat in seinem Artikel in der RdW 1992, 89 dieses Erk aufgearbeitet, aber auch darauf hingewiesen, daß seine Bedeutung aufgrund des prozessualen Umfeldes nicht eindeutig abgeschätzt werden kann.