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Übergang der Forderung nur bis zur Höhe des dafür Geleisteten?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 207 Heft 6 v. 1.6.1992

ABGB §§ 1358, 1392 ff, 1397, 1422

Anders als bei der Legalzession und der notwendigen Zession geht bei der entgeltlichen (und unentgeltlichen) Vertragszession die Forderung unabhängig davon über, ob, wann und wieviel für die Forderung zu leisten ist; der Übernehmer hat hier Anspruch auf den vollen Nennwert der Forderung auch dann, wenn er sie um einen geringeren Betrag erworben hat.

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