ABGB §§ 1358, 1392 ff, 1397, 1422
Anders als bei der Legalzession und der notwendigen Zession geht bei der entgeltlichen (und unentgeltlichen) Vertragszession die Forderung unabhängig davon über, ob, wann und wieviel für die Forderung zu leisten ist; der Übernehmer hat hier Anspruch auf den vollen Nennwert der Forderung auch dann, wenn er sie um einen geringeren Betrag erworben hat.