ABGB §§ 1090, 1120
MRG § 2
Veräußert der Eigentümer das Bestandobjekt an den Leasinggeber und least er es dann wieder (sale and lease back), wobei er im Leasingvertrag ausdrücklich als Mieter der Bestandliegenschaft bezeichnet wird, kann er nicht als Vermieter in die über einzelne Wohnungen abgeschlossenen Mietverträge eintreten.