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Umgründungssteuergesetz im Verhältnis zur Schachtelbeteiligung

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1992, 194 Heft 5 v. 1.5.1992

UmgrStG: Art III

KStG: § 10

Die Tatsache, daß die übernehmende Holdinggesellschaft in der Folge zu 100 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, die eine internationale Schachtelbeteiligung besitzt, ist ein vom Umgründungssteuervorgang nicht berührtes Faktum. Die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Z 5 KStG 1988 bezieht sich nur auf die die internationale Schachtelbeteiligung haltende Gesellschaft. Die offene Gewinnausschüttung dieser Gesellschaft an ihre neue Mutter(Holding-)gesellschaft löst bei letzterer eine nationale Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Z 1 KStG 1988 aus, ohne daß auf die Qualifikation, aus welchen Gewinnen oder Erträgen der ausgeschüttete Gewinn stammt, Rücksicht zu nehmen ist.

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