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Anmeldung des Absonderungsgläubigers im Konkurs - Auswirkungen eines Zwangsausgleiches

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 179 Heft 5 v. 1.5.1992

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 11 Abs 1, 48 Abs 3, 103 Abs 3, 149 Abs 1

Die Rechte des Absonderungsgläubigers werden durch den Zwangsausgleich nicht berührt; kommt einem Gläubiger die Doppelstellung des Absonderungs- und des Konkursgläubigers zu, so steht ihm beim Zwangsausgleich aus der Verwertung seines Absonderungsrechtes der ungekürzte Forderungsteil zu und zusätzlich die Quote aus dem Rest der gesamten Forderung.

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