§ 291 d EO idF Nov 1991 BGBl 628 über die Pfändung einmaliger Leistungen ist allem Anschein nach ein gutes Beispiel dafür, wie rasch sich ein Gesetz von seinem Verfasser1) emanzipiert - und wie arbeitsrechtliches Verständnis und Sicht der Exekutions-Ordnung auseinanderdriften. Mit Hervorhebungen, die uE den Zugang erleichtern, darf zunächst der Text der Regelung zitiert werden: