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Keine aktorische Kaution im Provisorialverfahren; zum Verbot der Firmenfortführung bei Beendigung eines Lizenzvertrages

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 147 Heft 4 v. 1.4.1992

ZPO § 57

UWG § 24

Die Kautionspflicht nach § 57 ZPO erstreckt sich nur auf das eigentliche streitige Zivilprozeßverfahren. In einem Verfahren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gibt es keine Verpflichtung zum Kautionserlag.

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