vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitskräfteüberlassung und Konzernprivileg, insbesondere bei grenzüberschreitender Überlassung

ArbeitsrechtGeorg SchimaRdW 1992, 114 Heft 3 v. 1.3.1992

1. Problemstellung

Der Frage, ob das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) auf die konzerninterne Überlassung von Mitarbeitern anwendbar ist oder nicht, kommt große praktische Bedeutung zu, weil dieses Gesetz den Vertragspartnern, insbesondere den beiden beteiligten Arbeitgebern, sehr enge Schranken auferlegt, zB bestimmte vertragliche Regelungen (etwa „unsachliche“ Befristungen; vgl § 11 Abs 2 Z 4 AÜG) untersagt, zusätzliche Haftungen begründet und schließlich - dies ist im gegenständlichen Zusammenhang von besonderer Bedeutung - eine Bewilligungspflicht bei der grenzüberschreitenden Überlassung statuiert, wobei die Bewilligung für die Überlassung in das Ausland an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft ist als die Bewilligung zur Überlassung vom Ausland ins Inland.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!